Das Thema Steuern ist für viele Menschen ein leidiges Thema, dennoch kommt man oft nicht umhin sich ernsthaft mit diesem Thema zu beschäftigen. Es macht jedoch einen Unterschied, ob man als Arbeitnehmer oder Selbstständiger eine Steuererklärung erstellen möchte. Im letzteren Fall ist die Abgabe der Erklärung nicht nur freiwillig, sondern sogar unbedingte Pflicht.
Arbeitnehmer können sich stets frei entscheiden
Als Arbeitnehmer hat man nicht zwangsläufig mit dem Thema Steuern zu kämpfen, denn dies übernimmt der Arbeitgeber.
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Jeder Bürger und jedes Unternehmen müssen Steuererklärungen abgeben. Umso umfangreicher die damit verbundene Bearbeitung ausfällt, umso eher sollte man einen Steuerberater beauftragen. Er kennt alle rechtlichen Aspekte und spricht auch mit der Finanzverwaltung, sollten sich schwierige Fragestellungen ergeben. Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehören die Beratung, die Erstellung der Buchhaltung sowie die Bilanzierung nach den gesetzlichen Vorschriften. Außerdem fertigt er den Jahresabschluss des beauftragenden Unternehmens an. Er kann auch als Verwalter bei Insolvenzen eingesetzt werden oder die Hausverwaltung komplett übernehmen.
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Die Finanzbuchhaltung ist gehört zum übergeordneten Bereich des Rechnungswesens. So gut wie jedes Unternehmen muss sich mit dieser Art der Buchhaltung auseinandersetzen. Nur wenn die Finanzbuchhaltung korrekt funktioniert, kann zum Beispiel eine vernünftige Offenlegung der finanziellen Situation gegenüber den Anteilseignern an einem Unternehmen erfolgen.
Was umfasst die Finanzbuchhaltung?
In der Finanzbuchhaltung, wie sie beispielsweise bei Homann – Stange – Garm angeboten wird, findet man sämtliche Rechnungen wieder. Somit werden alle Geschäftsfeld abgebildet und aufgeschlüsselt.
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Der Beruf des Steuerberaters, wie er von Steuerberaterin Gertrud Kuiper ausgebübt wird, erfordert ein hohes Maß an Kompetenz und stellt besondere Anforderungen, an jeden, der diesen Beruf erlernen will. Es muss hierfür ein großer wirtschaftlicher Wissensstand vorhanden sein. Zusätzlich muss die Fähigkeit bestehen, komplizierte steuerliche Vorgänge schnell zu erfassen und zielorientierte Lösungswege aufzuzeigen. Zudem ist eine ständige Weiterbildung in diesem Beruf oberste Voraussetzung, um immer auf dem neuesten Stand der Entwicklungen in allen Steuersachen zu sein.
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Der Jahresabschluss, wie er bei der KWP Kucharzeck, Wehrhahn + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbB ist die Ermittlung des Gewinns am Ende des Geschäftsjahres. Mit dem Abschluss werden gleichzeitig die Steuererklärungen eingereicht und somit die Steuerzahlungen oder Erstattungen ermittelt.
Gewöhnlich endet das Wirtschaftsjahr am 31.12. Ausgenommen von diesem Datum sind Land- und Forstbetriebe und solche, die einen Antrag für ein abweichendes Geschäftsjahr gestellt haben. In der Abgabenordnung (AO) ist geregelt, wann der Jahresabschluss mit den verbundenen Steuererklärungen dem Finanzamt eingereicht werden muss.
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