Jeder Bürger und jedes Unternehmen müssen Steuererklärungen abgeben. Umso umfangreicher die damit verbundene Bearbeitung ausfällt, umso eher sollte man einen Steuerberater beauftragen. Er kennt alle rechtlichen Aspekte und spricht auch mit der Finanzverwaltung, sollten sich schwierige Fragestellungen ergeben. Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehören die Beratung, die Erstellung der Buchhaltung sowie die Bilanzierung nach den gesetzlichen Vorschriften. Außerdem fertigt er den Jahresabschluss des beauftragenden Unternehmens an. Er kann auch als Verwalter bei Insolvenzen eingesetzt werden oder die Hausverwaltung komplett übernehmen.
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